Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Flatland – Paragliding, Karlstraße 6, 40764 Langenfeld, im Folgenden Flugschule genannt.
 
Die Flugausbildung inkl. Gleitschirmreisen, Kursen und Seminaren erfolgt auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedinungen (AGB). Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung diese AGB zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Er erkennt sie als Vertragsinhalt des Ausbildungsvertrages sowie von Folgeausbildungsverträgen an. Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommu-nikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) zustande, d.h. ausschließlich per Brief, Fax, E-Mail, SMS usw., steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt unter Ziffer17 der AGB.

1. Inhalte der Ausbildung und Ausbildungsziel

a. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule.
 
b. Die Ausbildung wird von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Flugleitern bzw. Fluglehrern geleitet.

2. Pflichten des Flugschülers

a. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
 
b. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzel-anweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Verlauf des Kurses ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.

3. Eignungsvoraussetzungen zur Teilnahme

Das Mindestalter für Teilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten, die spätestens vor Beginn des ersten Schulungs-tages vorzulegen ist. Geistige und körperliche Eignung und Gesundheit sind Voraussetzung für die Teilnahme. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die die Eignung für die Teilnahme ausschließen. Insbesondere versichert er, den Anforderungen des Gleitschirmsportes gewachsen zu sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Ausüben des Flugsportes und seine typischen Gefahren und Belastungen verstärken können.

4. Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Teilnehmers

a.Der Teilnehmer verpflichtet sich, dass von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial nebst Schulausrüstung und Gleitsegel sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
 
b. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen, zur Weggabe von Schulausrüstung oder Ausbildungsmaterial berechtigten, Beauftragten der Flugschule mitgenom-men werden.
 
c. Für die von der Flugschule eingesetzten Schulausrüstung/Gleitsegel besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Gleitsegel selbst sind nicht vollkaskoversichert.
 
d. Jeder Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden an den Gleitsegeln oder dem sonstigen Eigentum der Flugschule, die durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Teilnehmers entstehen. Ausgenommen sind bei Flugschülern Schulungsflüge im Beisein bzw. unter Aufsicht des Fluglehrers, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Flugschülers zu dem Schadensfall geführt hat.

5. Anmeldung, Vertragsabschluss, Verfall

a. Die Anmeldung muss schriftlich auf dem Anmeldeformular der Flugschule erfolgen. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular soll der Flugschule persönlich übergeben werden; es kann selbstverständlich auch per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an die Flugschule übersendet werden. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Flugschule ist die Anmeldung für den Teilnehmer und für die Flugschule verbindlich, der Vertrag damit zustande gekommen.
 
b. Wird das Kursprogramm der Flugschule ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses des jeweiligen Kurses während eines Zeitraumes von 12 Monaten vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung und das Ausbildungsverhältnis erlischt. Diese Rechtsfolge tritt nur ein, nachdem die Flugschule den Teilnehmer auf den Verfall seiner Ansprüche ausdrücklich hingewiesen hat und dem Teilnehmer den Abschluss einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung unter angemessener Fristsetzung angeboten hat und der Teilnehmer die Frist hat fruchtlos verstreichen lassen.

6. Kursgebühren

a. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Flugschule fällt die jeweilige Kursgebühr an. Die Gebühr für Schnupperkurse und für alpine Höhenflugkurse ist sofort zur Zahlung fällig. Die Gebühr für zeitoffene Schulungen auf den Schleppgeländen wird mit Zugang einer Rechnung der Flugschule fällig.
 
b.Die Höhe der Kurs- bzw. Ausbildungsgebühren richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Programm und sind auf der Hompage der Flugschule unter http://www.flatland-paragliding.de abrufbar. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
 
c. Erst mit Eingang der Zahlung kann eine Platzreservierung – soweit erforderlich - im Kurs erfolgen. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurück erstattet.
 
d. Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine „Zahlungserinnerung“. Bei erfolgloser Zahlungserinnerung erfolgt eine Mahnung, wobei eine Mahnpauschale von 10,00 EUR fällig wird.
 
e. Scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus anderen Gründen während einer Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Gebühren für Schnupperkurse werden bei einer Teilnahme an weiterführenden Kursen der Flugschule innerhalb von 12 Monaten nach Durchführung des Schnupperkurses voll angerechnet.

7. Kündigung durch den Teilnehmer

Der Ausbildungsvertrag kann bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Brief oder Fax zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang bei der Flugschule.

8. Kündigung durch die Flugschule

Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
 
a. der Teilnehmer gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Fluglehrers und/oder Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, oder
 
b. der Teilnehmer gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, oder
 
c. wenn sich sonst Gründe in der Person des Teilnehmers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.

9. Rücktritt durch die Flugschule

Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behält sich die Flugschule vor, einen Kurs/Seminar bis sieben Tage vor Kurs/Seminarbegin abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Gleiches gilt bei Nichtdurchführbarkeit des Kurses/Seminars wegen höherer Gewalt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

10. Versicherung des Flugschülers

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs bzw. an der Ausbildung teil. Scheidet ein Teilnehmer ohne schuldhaftes Zutun der Flugschule aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Unfall-, Bergungskosten- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Teilnehmer abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.

11. Haftung der Flugschule

Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

12. Termine

Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist zwar verpflichtet die vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht garantieren. Die Flugschule ist aus den vorstehenden Gründen berechtigt, Termine ggf. auch kurzfristig zu verschieben.

13. Ort und Wetterverhältnisse

a. Die Flugschule ist verpflichtet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten den Teilnehmer rechtzeitig über die Abweichungen zu informieren. Der Flugschule bleibt es durch den Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung des praktischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der technischen Bedingungen zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten.
 
b. Sollte es wetterbedingt oder aus technischen Gründen während der Schulung zu Terminverschiebungen kommen und ist die Flugschule ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen, ergeben sich daraus weder ein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es ist in dem Falle zu einem anderen Termin innerhalb von 12 Monaten weiter zu schulen.

14. Gutscheine für Schnupperkurse und Passagierflüge

Der Gutschein berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Schnupperkurs bzw. einem Passagierflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen. Der Gutschein behält seine Gültigkeit unbefristet nach Erwerb. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung.

15. Gleitschirmreisen und Kurse/Seminare

a.Bei Gleitschirmreisen und Gleitschirmreisen mit Kursen bzw. Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine Anmeldegebühr fällig, deren jeweilige Höhe sich wie folgt bemisst:
 
aa. Bei Gleitschirmreisen mit alpinen Höhenflugkursen und Gleitschirmreisen im alpinen Bereich beträgt die Anmeldegebühr EUR 100,00.
 
bb. Bei Reisezielen, die über eine durch die Flugschule vermittelte Fluggesellschaft erreicht werden (Flugreisen), beläuft sich die Anmeldegebühr mindestens auf die Höhe des jeweiligen Flugpreises der Fluggesellschaft. Die Flugschule informiert den Teilnehmer rechtzeitig über die Höhe seiner Anmeldegebühr.
 
b. Die Anmeldegebühr muss innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen. Erst mit Eingang der Anmeldegebühr ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und es kann eine Platzreservierung erfolgen. Die Anmeldegebühr wird in voller Höhe auf die Kursgebühr angerechnet. Die restliche Kursgebühr (Kursgebühr abzüglich der zuvor bezahlten Anmeldegebühr) ist bis zur Reise / Kurs / Seminarbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Zahlungen erfolgen nur in Euro.
 
c. Bei Schulungsreisen ist der erste Tag i.d.R. der Anreisetag. Das Eröffnungsbriefing findet i.d.R. am Abend des Anreisetages statt. Über den Ort und die Zeit werden die Teilnehmer per E-Mail vorab benachrichtigt.
 
d. Bei Rücktritt von Reisen und Gleitschirmreisen mit Kurs / Seminar muss ein Teil des Reise und/oder Seminarpreises einbehalten werden, um die Kosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:
 

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: Euro 50,00
  • bis 20 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reise und/oder Kursbzw. Seminarpreises
  • bis 10 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reise und/oder Kurs bzw. Seminarpreises
  • ab 5 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten

e. Bei Rücktritt von Flugreisen gemäß oben Ziffer 15, a, aa wird der Flugpreis in voller Höhe einbehalten.
 
f. Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine geeignete Ersatzperson zu benennen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Umbuchungsgebühren zu tragen. Bei Flugreisen gelten die Vertragsbestimmungen des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Krankenrücktransport abzuschließen.

16. Schlussbestimmungen

a.Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
b.Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGBs berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
c.Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Flugschule in Langenfeld.

17. Vertragsschluss per Brief, Fax, E-Mail, SMS

Kommt der Vertrag durch den Einsatz von Fernkommunikaionseinrich-tungen zustande, d.h. ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien, steht dem Teilnehmer nach § 312 d BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierüber belehrt die nachgenannte Belehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
 
Flatland Paragliding
Inhaber: Peter Nitsche
Karlstraße 6
40746 Langenfeld
Fax: 02173/977705 oder
E-Mail: info@flatland-paragliding.de
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
 
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
 
Ende der Widerrufsbelehrung

Jahreskalender

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Dem Himmel so nah

Slowenien

Gleitschirmfliegen oder Paragliding kann von fast allen Menschen einfach erlernt werden, es sind keine besonderen Fertigkeiten und keine besondere Sportlichkeit nötig.